Krankenkassenreform 2027

GKV-Reform · Gültig ab 01.01.2027

Krankenkassen-Reform 2027: Was sich für gesetzlich Versicherte ändert

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde am 10. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Ziel: die Beitragssätze stabil halten, indem Ausgaben gebremst werden. Hier die Änderungen im Vorher-Nachher-Vergleich und was sie für die Beratung bedeuten.

19 Mrd. €Einsparvolumen allein 2027
40 Mrd. €drohende Lücke bis 2030
2,9 %Ziel-Zusatzbeitrag (statt 3,9 %)
01.01.2027Inkrafttreten

Gestrichene Leistungen

Diese Leistungen fliegen aus dem GKV-Katalog oder werden eingeschränkt.

Gestrichen

Homöopathie

Vorher

Einige Kassen übernahmen die Kosten freiwillig, zumindest teilweise.

Ab 2027

Kassen dürfen homöopathische Behandlungen nicht mehr bezahlen. Komplett gestrichen.

Gestrichen

Cannabisblüten

Vorher

Behandlungen mit Cannabisblüten waren Teil des Leistungskatalogs.

Ab 2027

Übernahme entfällt aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen.

Umgestellt

Hautkrebsscreening

Vorher

Anlassloses Screening alle zwei Jahre für alle Versicherten ab 35.

Ab 2027

Umstellung auf risikobasiertes Screening. Der G-BA prüft die Vorgaben, Beschluss bis Ende 2027.

Neu geregelt

Zweitmeinungspflicht bei planbaren OPs

Vorher

Zweitmeinung vor planbaren Eingriffen war freiwillig.

Stufenweise

Ohne Zweitmeinung wird der Eingriff nicht vergütet. Die Pflicht wird schrittweise ausgeweitet:

2027
Künstliche Kniegelenke
2028
Hüftgelenkersatz und Eingriffe an der Wirbelsäule
2029
Entfernung von Gallenblase oder Gebärmutter
2030
Gaumenmandeln und arthroskopische Schulter-Eingriffe
Budgetiert

Psychotherapie

Vorher

Psychotherapeutische Leistungen wurden überwiegend extrabudgetär vergütet (2025: 3,9 Mrd. €, fast verdoppelt in zehn Jahren).

Ab 2027

Rückführung ins reguläre Budget (MGV). Verbände warnen vor längeren Wartezeiten und weniger Therapieplätzen.

Höhere Zuzahlungen

Alle Zuzahlungsbeträge und -grenzen in der GKV steigen pauschal um 50 Prozent. Das betrifft nicht nur Medikamente.

Plus 50 %

Medikamente

Vorher

Zuzahlung von 5 bis 10 € pro verschriebenem Medikament (Stand seit 2004).

Ab 2027

Zuzahlung steigt auf 7,50 bis 15 € Eigenanteil.

Plus 50 %

Krankenhaus, Heilmittel, Fahrtkosten

Vorher

Krankenhaus: 10 € pro Tag (max. 28 Tage). Heilmittel: 10 % plus 10 € je Verordnung. Fahrten: 5 bis 10 €.

Ab 2027

Alle Beträge steigen um 50 %, Krankenhaus also 15 € pro Tag. Auch die Belastungsgrenzen (2 % bzw. 1 % des Einkommens) werden angepasst. Eine automatische jährliche Dynamisierung kommt nicht.

Teurer

Zahnersatz

Vorher

Festzuschuss der Kasse: 60 % der Regelversorgung.

Ab 2027

Festzuschuss sinkt auf 50 %. Härtefallregelungen bleiben bestehen.

Beiträge und Mitversicherung

Vor allem Gutverdiener und mitversicherte Partner sind betroffen.

Mehr Beitrag

Beitragsbemessungsgrenze

Vorher

Grenze bei rund 5.800 € Monatsgehalt, steigt ohnehin jährlich.

Ab 2027

Außerplanmäßige Anhebung um weitere 300 € monatlich. Gutverdiener zahlen auf 3.600 € mehr Jahresgehalt Beiträge.

Eingeschränkt

Familienversicherung für Partner

Vorher

Ehegatten und Lebenspartner ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert.

Ab 2028

Zuschlag von 2,5 % des beitragspflichtigen Einkommens. Beitragsfrei bleiben: Eltern von Kindern bis 12 oder mit Behinderung, Partner mit Pflegegrad 3 bis 5, voll Erwerbsgeminderte, Rentner, pflegende Angehörige.

Krankengeld

Die eine Neuerung, die Versicherten mehr Flexibilität bringt.

Neu

Teilkrankschreibung mit Teilkrankengeld

Vorher

Nur ganz oder gar nicht: entweder voll krankgeschrieben oder voll arbeitsfähig.

Ab 2027

Stufenmodell mit 25, 50 und 75 %. Entsprechend weniger arbeiten, dafür anteilig Krankengeld plus Lohn.

Sparen auf Systemebene

Der größte Teil des Pakets betrifft Kliniken, Ärzte, Pharma und die Kassen selbst.

Gedeckelt

Vergütungen von Ärzten und Kliniken

Vorher

Vergütungsanstiege oberhalb der Einnahmenentwicklung der Kassen möglich, plus Extravergütungen für Vorsorge, Impfungen, ambulante OPs und Notfälle.

Ab 2027

Anstiege begrenzt auf die Grundlohnrate, 2027 bis 2029 zusätzlich minus 1 Prozentpunkt. Extravergütungen bei Praxen entfallen. Die DKG warnt vor Insolvenzen und Personalabbau in Kliniken.

Verschärft

Pharmaindustrie

Vorher

Allgemeiner Herstellerabschlag von 7 %.

Ab 2027

Herstellerabschlag steigt auf statisch 15,5 %. Für patentierte Impfstoffe: Zusatzabschlag 9 % plus Preismoratorium bis Ende 2030.

Kassen und Bund

Verwaltung und Bundesbeteiligung

Vorher

Kassen mussten per Brief über Zusatzbeitragserhöhungen informieren. Bundesbeitrag für Grundsicherungsempfänger deutlich niedriger.

Ab 2027

Briefpflicht entfällt (rund 100 Mio. € Ersparnis pro Jahr), Verwaltungs- und Werbekosten gedeckelt. Der Bund zahlt für Grundsicherungsempfänger dauerhaft 750 Mio. € mehr pro Jahr, ansteigend auf 2,75 Mrd. € ab 2031.

Was das für die Beratung bedeutet

Jede Kürzung im GKV-Katalog vergrößert eine konkrete Versorgungslücke. Diese Zusatzbausteine gewinnen an Relevanz. Ohne Tarif- oder Gesellschaftsempfehlung, rein thematisch.

Anlass: Festzuschuss sinkt auf 50 %

Zahnzusatzversicherung

Der klarste Gewinner der Reform. Die Eigenanteilslücke wächst spürbar, gerade bei hochwertigen Versorgungen wie Implantaten. Wichtig: Wartezeiten und Zahnstaffeln beachten. Ein Abschluss vor 2027 kann sinnvoll sein, damit der volle Schutz greift, wenn die Kürzung wirkt.

Anlass: Kostendruck auf Kliniken, Zuzahlung steigt auf 15 €/Tag

Stationäre Zusatztarife

Wenn Klinikkapazitäten unter Druck geraten, zählen Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer, vor allem aber der Zugang. Krankenhaustagegeld deckt die gestiegene Zuzahlung direkt ab.

Anlass: Vorsorge-Streichungen, Homöopathie raus

Ambulante Zusatztarife

Anlassloses Hautkrebsscreening entfällt, Extravergütungen für Vorsorge in Praxen ebenso. Wer weiter regelmäßige Vorsorge oder Naturheilverfahren will, braucht künftig einen ambulanten Zusatztarif oder zahlt selbst.

Anlass: Krankengeld bleibt Dauerbaustelle

Krankentagegeld

Die Teilkrankschreibung ist eine Verbesserung, aber Karenztage und Krankengeld-Kürzungen lagen bereits auf dem Verhandlungstisch und kommen bei der nächsten Finanzlücke wieder. Für Selbstständige ohnehin Pflichtthema, für Angestellte wird die Lücke ab Woche 7 wichtiger.

Anlass: Psychotherapie wird budgetiert

Ambulante Tarife mit Psychotherapie-Baustein

Verbände erwarten längere Wartezeiten auf Therapieplätze. Tarife, die Behandlungen beim Privatarzt oder Heilpraktiker für Psychotherapie erstatten, gewinnen an praktischer Relevanz.

Unsere Einordnung

Das ist ein Sparpaket, kein Systemumbau. Die Reform schließt die Finanzlücke für 2027, ändert aber nichts an den strukturellen Ursachen: demografischer Wandel, steigende Behandlungskosten, Umlagefinanzierung. Selbst der GKV-Spitzenverband sagt: Ohne echte Strukturreformen bleibt die langfristige Finanzierbarkeit fraglich.

Die Richtung ist klar: mehr Eigenverantwortung. Höhere Zuzahlungen auf breiter Front, weniger Leistungen, sinkender Zahnersatz-Zuschuss. Die GKV entwickelt sich weiter zur Grundversorgung, der Rest muss privat aufgefüllt werden.

Warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist: Die Kürzungen greifen am 01.01.2027, Zusatzversicherungen haben meist 3 bis 8 Monate Wartezeit. Wer im Herbst 2026 abschließt, hat den Schutz genau dann, wenn die Lücken aufreißen. Dazu kommt der Bestandsschutz: Wer jung und gesund abschließt, sichert sich Gesundheitszustand und Eintrittsalter, bevor die nächste Sparrunde kommt. Die nicht umgesetzten Kommissionsvorschläge (Karenztage, Praxisgebühr, Krankengeld-Kürzung) liegen weiter auf dem Tisch.

Wichtig für Gespräche: Die Teilkrankschreibung ist die einzige echte Verbesserung für Versicherte im Paket. Alles andere ist Kürzung oder Mehrbelastung. Das ehrlich benennen, nicht schönreden, und dann die konkrete Lücke des Kunden rechnen.

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