Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde am 10. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Ziel: die Beitragssätze stabil halten, indem Ausgaben gebremst werden. Hier die Änderungen im Vorher-Nachher-Vergleich und was sie für die Beratung bedeuten.
Diese Leistungen fliegen aus dem GKV-Katalog oder werden eingeschränkt.
Einige Kassen übernahmen die Kosten freiwillig, zumindest teilweise.
Kassen dürfen homöopathische Behandlungen nicht mehr bezahlen. Komplett gestrichen.
Behandlungen mit Cannabisblüten waren Teil des Leistungskatalogs.
Übernahme entfällt aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen.
Anlassloses Screening alle zwei Jahre für alle Versicherten ab 35.
Umstellung auf risikobasiertes Screening. Der G-BA prüft die Vorgaben, Beschluss bis Ende 2027.
Zweitmeinung vor planbaren Eingriffen war freiwillig.
Ohne Zweitmeinung wird der Eingriff nicht vergütet. Die Pflicht wird schrittweise ausgeweitet:
Psychotherapeutische Leistungen wurden überwiegend extrabudgetär vergütet (2025: 3,9 Mrd. €, fast verdoppelt in zehn Jahren).
Rückführung ins reguläre Budget (MGV). Verbände warnen vor längeren Wartezeiten und weniger Therapieplätzen.
Alle Zuzahlungsbeträge und -grenzen in der GKV steigen pauschal um 50 Prozent. Das betrifft nicht nur Medikamente.
Zuzahlung von 5 bis 10 € pro verschriebenem Medikament (Stand seit 2004).
Zuzahlung steigt auf 7,50 bis 15 € Eigenanteil.
Krankenhaus: 10 € pro Tag (max. 28 Tage). Heilmittel: 10 % plus 10 € je Verordnung. Fahrten: 5 bis 10 €.
Alle Beträge steigen um 50 %, Krankenhaus also 15 € pro Tag. Auch die Belastungsgrenzen (2 % bzw. 1 % des Einkommens) werden angepasst. Eine automatische jährliche Dynamisierung kommt nicht.
Festzuschuss der Kasse: 60 % der Regelversorgung.
Festzuschuss sinkt auf 50 %. Härtefallregelungen bleiben bestehen.
Vor allem Gutverdiener und mitversicherte Partner sind betroffen.
Grenze bei rund 5.800 € Monatsgehalt, steigt ohnehin jährlich.
Außerplanmäßige Anhebung um weitere 300 € monatlich. Gutverdiener zahlen auf 3.600 € mehr Jahresgehalt Beiträge.
Ehegatten und Lebenspartner ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert.
Zuschlag von 2,5 % des beitragspflichtigen Einkommens. Beitragsfrei bleiben: Eltern von Kindern bis 12 oder mit Behinderung, Partner mit Pflegegrad 3 bis 5, voll Erwerbsgeminderte, Rentner, pflegende Angehörige.
Die eine Neuerung, die Versicherten mehr Flexibilität bringt.
Nur ganz oder gar nicht: entweder voll krankgeschrieben oder voll arbeitsfähig.
Stufenmodell mit 25, 50 und 75 %. Entsprechend weniger arbeiten, dafür anteilig Krankengeld plus Lohn.
Der größte Teil des Pakets betrifft Kliniken, Ärzte, Pharma und die Kassen selbst.
Vergütungsanstiege oberhalb der Einnahmenentwicklung der Kassen möglich, plus Extravergütungen für Vorsorge, Impfungen, ambulante OPs und Notfälle.
Anstiege begrenzt auf die Grundlohnrate, 2027 bis 2029 zusätzlich minus 1 Prozentpunkt. Extravergütungen bei Praxen entfallen. Die DKG warnt vor Insolvenzen und Personalabbau in Kliniken.
Allgemeiner Herstellerabschlag von 7 %.
Herstellerabschlag steigt auf statisch 15,5 %. Für patentierte Impfstoffe: Zusatzabschlag 9 % plus Preismoratorium bis Ende 2030.
Kassen mussten per Brief über Zusatzbeitragserhöhungen informieren. Bundesbeitrag für Grundsicherungsempfänger deutlich niedriger.
Briefpflicht entfällt (rund 100 Mio. € Ersparnis pro Jahr), Verwaltungs- und Werbekosten gedeckelt. Der Bund zahlt für Grundsicherungsempfänger dauerhaft 750 Mio. € mehr pro Jahr, ansteigend auf 2,75 Mrd. € ab 2031.
Jede Kürzung im GKV-Katalog vergrößert eine konkrete Versorgungslücke. Diese Zusatzbausteine gewinnen an Relevanz. Ohne Tarif- oder Gesellschaftsempfehlung, rein thematisch.
Der klarste Gewinner der Reform. Die Eigenanteilslücke wächst spürbar, gerade bei hochwertigen Versorgungen wie Implantaten. Wichtig: Wartezeiten und Zahnstaffeln beachten. Ein Abschluss vor 2027 kann sinnvoll sein, damit der volle Schutz greift, wenn die Kürzung wirkt.
Wenn Klinikkapazitäten unter Druck geraten, zählen Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer, vor allem aber der Zugang. Krankenhaustagegeld deckt die gestiegene Zuzahlung direkt ab.
Anlassloses Hautkrebsscreening entfällt, Extravergütungen für Vorsorge in Praxen ebenso. Wer weiter regelmäßige Vorsorge oder Naturheilverfahren will, braucht künftig einen ambulanten Zusatztarif oder zahlt selbst.
Die Teilkrankschreibung ist eine Verbesserung, aber Karenztage und Krankengeld-Kürzungen lagen bereits auf dem Verhandlungstisch und kommen bei der nächsten Finanzlücke wieder. Für Selbstständige ohnehin Pflichtthema, für Angestellte wird die Lücke ab Woche 7 wichtiger.
Verbände erwarten längere Wartezeiten auf Therapieplätze. Tarife, die Behandlungen beim Privatarzt oder Heilpraktiker für Psychotherapie erstatten, gewinnen an praktischer Relevanz.
Das ist ein Sparpaket, kein Systemumbau. Die Reform schließt die Finanzlücke für 2027, ändert aber nichts an den strukturellen Ursachen: demografischer Wandel, steigende Behandlungskosten, Umlagefinanzierung. Selbst der GKV-Spitzenverband sagt: Ohne echte Strukturreformen bleibt die langfristige Finanzierbarkeit fraglich.
Die Richtung ist klar: mehr Eigenverantwortung. Höhere Zuzahlungen auf breiter Front, weniger Leistungen, sinkender Zahnersatz-Zuschuss. Die GKV entwickelt sich weiter zur Grundversorgung, der Rest muss privat aufgefüllt werden.
Warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist: Die Kürzungen greifen am 01.01.2027, Zusatzversicherungen haben meist 3 bis 8 Monate Wartezeit. Wer im Herbst 2026 abschließt, hat den Schutz genau dann, wenn die Lücken aufreißen. Dazu kommt der Bestandsschutz: Wer jung und gesund abschließt, sichert sich Gesundheitszustand und Eintrittsalter, bevor die nächste Sparrunde kommt. Die nicht umgesetzten Kommissionsvorschläge (Karenztage, Praxisgebühr, Krankengeld-Kürzung) liegen weiter auf dem Tisch.
Wichtig für Gespräche: Die Teilkrankschreibung ist die einzige echte Verbesserung für Versicherte im Paket. Alles andere ist Kürzung oder Mehrbelastung. Das ehrlich benennen, nicht schönreden, und dann die konkrete Lücke des Kunden rechnen.

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